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Geschäftsbedingungen

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GRÜNDUNG


  Limited und ihre Struktur

Dank der schlanken Bürokratie Großbritanniens ist Gründung einer Limited billig, einfach, schnell und zügig. Es sind zwei natürliche oder juristische Personen, Direktor und Sekretär, als personelle Mindestanforderung zur Gründung einer Limited Company zu stellen. Außerdem ist ein Shareholder notwendig; dieser ist dem Gesellschafter gleichzustellen. Shareholder darf gleichzeitig auch Direktor oder Sekretär sein.


SHAREHOLDER
  • darf gleichzeitig auch Direktor oder Sekretär sein
  • besitzt mind. 1 Aktie
  • ist Gesellschafter der Limited
DIREKTOR
  • ist gesetzlicher Vertreter der Limited
  • repräsentiert Interesse der Limited
  • leitet die Limited
SEKRETÄR
  • führt den Firmenregister
  • Kontakt des Firmenbuchregisters
  • verfolgt Pflichten der Limited
  • verständigt sich mit dem Staat
  • übernimmt amtliche Post
  • keine Handlungsbefugnis

Limited muss ein registriertes Büro in Großbritannien haben, wo amtliche Post empfangen wird. Hier wird auch das Firmenregister geführt, das jedermann in den üblichen Öffnungszeiten zugängig sein muss. Wir bieten die Leistung des registrierten Büros und/oder des Sekretärs von unserem Secretary-Spezialist für diejenige Limited Companies, die keine Tätigkeit auf den britischen Inseln ausüben. Aus diesem Grund ist eigenes Büro nicht notwendig. Wenn Sie dieses Angebot ausnutzen, kann eine Limited nur eine Person gründen (Single member company)


Die Limited kann jeden beliebigen Namen tragen, sofern noch keine andere Gesellschaft unter dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Namen registriert ist. Namen, die Rechte anderer Personen verletzen sind nicht zulässig. Bestimmte Begriffe, wie z. B. Police, Bank, Queen etc. dürfen nur mit Genehmigung genutzt werden. Der Zusatz Limited oder Ltd. ist erforderlich, um auf die beschränkte Haftung hinzuweisen.


Die Höhe des Share Capital bzw. Nominal Capital (Aktienkapital oder Nominalkapital) wird von den Gesellschaftern im Memorandum of Association festgelegt. In der Regel beträgt das Share Capital einer Limited lediglich £1.000, obwohl auch nur £ 1 genügen würde. Der Shareholder haftet nur für die Einzahlung auf die von ihm gehaltenen Shares. Beträgt das Nominal Capital beispielsweise £1.000, sind aber nur zwei Shares über je £ 1 ausgegeben, haftet dieser im Misserfolgsfall nur mit £ 2, somit etwas weniger als € 3.


Eigentümer, die anonym bleiben wollen, können unsere Leistung nominee shareholder (als Aktionär vorgeschobener Strohmann) benutzen.


Zweck des Unternehmens wird als "jede Art von legalen Tätigkeiten" (all legal activities) formuliert, was gibt alle unternehmerische Freiheit in der Ausübung der Geschäfte. Bestimmte Einschränkung bezieht sich auf lizenzierte Tätigkeiten (Chemie, Inkassoinstitute, Apotheke…)



  Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) und Ihre Struktur
  (Tätigkeit aus EU (in Ö) durch Zweigniederlassung)

LIMITED
Ausübt keine Tätigkeit
ZWEIGNIEDERLASSUNG IN ÖSTERREICH
Wirtschaftstätigkeit


Wie in der Rubrik Nutzung, erklärt ist, verfügt zwar eine österreichische Zweigniederlassung mit einem gewissen Grad der Selbständigkeit, sie ist aber ein abhängiges Teil des Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit.


Im Hinblick auf das Bestehen der Limited hat man schon den Gründer – die Muttergesellschaft. Die Bestellung eines eigenen Inlandsgeschäftsführers ist bei Niederlassungen von Unternehmen, deren satzungsmäßiger Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in einem Mitgliedsstaat der EU bzw. Einem Vertragstaat des EWR liegt, möglich, aber nicht erforderlich. Ständiger Vertreter der Zweigniederlassung kann deswegen der Direktor der Limited sein.


Zweigniederlassungen müssen in das Firmenbuch des Gerichtes eingetragen werden, in dessen Sprengel die Niederlassung ihren Sitz haben soll.


GRÜNDER
  • Zweigniederlassung ist Unterteil der Limited
GESCHÄFTSFÜHRER DER ZWEIGNIEDERLASSUNG
  • eingetragen in österreichischen Firmenbuch, vertritt die Zweigniederlassung nach Außen
GESCHÄFTSFÜHRER DER LIMITED
  • gesetzlicher Vertreter der ganzen Limited
  • repräsentiert Interesse der ganzen Limited
  • leitet ganze Limited


Eintragung der Zweigniederlassung in das Firmenbuch


Zur Eintragung einer Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gesellschaftsvertrag/Satzung in letzter Fassung in Deutsch (in beglaubigter Übersetzung)
  • Register-Auszug im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung (od. Erklärung in der Anmeldung)
  • Bescheinigung über die tatsächliche Errichtung der Zweigniederlassung (z.B. Mietvertrag)
  • Musterzeichnungen der vertretungsbefugten Organe sowie des ständigen Vertreters
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern

Beispiel der im österreichischen Firmenbuch eingetragenen Zweigniederlassungen:

Weitere Länder finden Sie an der Titelseite.


Gewerbeordnung


Soll die Niederlassung bzw die Tochtergesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, so muss sie eine Gewerbeberechtigung haben. Der vertretungsbefugte Gesellschafter muss für die Gesellschaft die Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde des Betriebsstandortes beantragen.


Das Gewerbe selbst darf bereits mit dem Tag der Gewerbeanmeldung ausgeübt werden. Die Gewerbebehörde hat die Niederlassung längstens innerhalb von 3 Monaten in das Gewerberegister einzutragen und als Bestätigung hierüber einen Auszug aus dem Gewerberegister auszustellen. Einen Gewerbeschein gibt es nicht mehr!


Die Gewerbeanmeldung und die hiefür erforderlichen Belege können auch mittels Fax oder auf elektronischen Wege bei der Behörde eingebracht werden. Die Originaldokumente müssen der Gewerbebehörde nur noch über deren Verlangen vorgelegt werden, wenn Zweifel an der Echtheit der übermittelten Unterlagen bestehen. Es handelt sich um:

  • Firmenbuchauszug
  • Persönliche Dokumente des gewerberechtlichen Geschäftsführers
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Eine Erklärung
  • Befähigungsnachweis (Ausbildungnachweis)

  Limited als Gesellschafter in österreichischer Firma und Struktur

Limited kann gemäß HGB als ausländischer Wirtschaftsbeteiligter eine österreichische Kapitalgesellschaft gründen oder kann sich in einer bereits existierenden Firma als (Mit)Gesellschafter beteiligen. Als Besitzer eines Anteiles der Gesellschaft tritt nach Außen als ausländischer (strategischer) Investor und macht bei Kunden, Geschäftspartnern und Behörden den Eindruck von Seriosität und Professionalität. Sie gibt dem Unternehmen außerdem den Anstrich von Internationalität, im Exportgeschäft sicherlich ein zusätzlicher Vorteil.


GESELLSCHAFTER
  • Limited als (Mit)Besitzer österreichischer Kapitalgesellschaft
ÜBLICHE ÖSTERREICHISCHE KAPITALGESELLSCHAFT

Wenn die Tätigkeit nur durch die Niederlassung ausgeübt wird, hat die britische Mutter keine Pflichten gegenüber den britischen Behörden mit Ausnahme der Zusendung eines Annual Returns (jährlicher Statusbericht) dem britischen Firmenbuch über die Verhältnisse in der Limited zur Aktualisierung der Angaben, was wir für Sie machen.


Im Falle eines Gesellschafterwechsels in einer österreichischen Kapitalgesellschaft kann man problemlos binnen 24 Stunden den Besitzer der Limited umtauschen oder einen neuen Shareholder eintragen und den Kosten- und Zeitaufwand mit dem österreichischen Firmenbuch sparen.



 
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