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![]() [ Seite drucken ] GRÜNDUNG Limited und ihre Struktur
Dank der schlanken Bürokratie Großbritanniens ist Gründung einer Limited billig, einfach, schnell und zügig. Es sind zwei natürliche oder juristische Personen, Direktor und Sekretär, als personelle Mindestanforderung zur Gründung einer Limited Company zu stellen. Außerdem ist ein Shareholder notwendig; dieser ist dem Gesellschafter gleichzustellen. Shareholder darf gleichzeitig auch Direktor oder Sekretär sein.
Limited muss ein registriertes Büro in Großbritannien haben, wo amtliche Post empfangen wird. Hier wird auch das Firmenregister geführt, das jedermann in den üblichen Öffnungszeiten zugängig sein muss. Wir bieten die Leistung des registrierten Büros und/oder des Sekretärs von unserem Secretary-Spezialist für diejenige Limited Companies, die keine Tätigkeit auf den britischen Inseln ausüben. Aus diesem Grund ist eigenes Büro nicht notwendig. Wenn Sie dieses Angebot ausnutzen, kann eine Limited nur eine Person gründen (Single member company) Die Limited kann jeden beliebigen Namen tragen, sofern noch keine andere Gesellschaft unter dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Namen registriert ist. Namen, die Rechte anderer Personen verletzen sind nicht zulässig. Bestimmte Begriffe, wie z. B. Police, Bank, Queen etc. dürfen nur mit Genehmigung genutzt werden. Der Zusatz Limited oder Ltd. ist erforderlich, um auf die beschränkte Haftung hinzuweisen. Die Höhe des Share Capital bzw. Nominal Capital (Aktienkapital oder Nominalkapital) wird von den Gesellschaftern im Memorandum of Association festgelegt. In der Regel beträgt das Share Capital einer Limited lediglich £1.000, obwohl auch nur £ 1 genügen würde. Der Shareholder haftet nur für die Einzahlung auf die von ihm gehaltenen Shares. Beträgt das Nominal Capital beispielsweise £1.000, sind aber nur zwei Shares über je £ 1 ausgegeben, haftet dieser im Misserfolgsfall nur mit £ 2, somit etwas weniger als € 3. Eigentümer, die anonym bleiben wollen, können unsere Leistung nominee shareholder (als Aktionär vorgeschobener Strohmann) benutzen. Zweck des Unternehmens wird als "jede Art von legalen Tätigkeiten" (all legal activities) formuliert, was gibt alle unternehmerische Freiheit in der Ausübung der Geschäfte. Bestimmte Einschränkung bezieht sich auf lizenzierte Tätigkeiten (Chemie, Inkassoinstitute, Apotheke…) Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) und Ihre Struktur
(Tätigkeit aus EU (in D) durch Betriebsstätte oder Niederlassung)
Wie in der Rubrik Nutzung, erklärt ist, verfügt zwar eine deutsche Zweigniederlassung mit einem gewissen Grad der Selbständigkeit, sie ist aber ein abhängiges Teil des Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Hinblick auf das Bestehen der Limited hat man schon den Gründer - die Muttergesellschaft. Weiter braucht man eigentlich nur die Geschäftsführer, die die Gesellschaft in der Zweigniederlassung gerichtlich und außergerichtlich vertreten werden. Die Geschäftsführer der Zweigniederlassung kann gleichzeitig der Direktor der Limited sein. Zur Eintragung ins Handelsregister ist die öffentlich beglaubigte Form erforderlich. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung gegründet werden soll.
Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister Zur Eintragung einer Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Beispiel der im deutschen Handelsregister eingetragenen Limited und Zweigniederlassungen: Weitere Länder finden Sie an der Titelseite. Limited & Co. KG
So gründen Sie die Limited & Co. KG:
Limited als Gesellschafter in deutscher Firma und Struktur
Limited kann gemäß HGB als ausländischer Wirtschaftsbeteiligter eine deutsche Kapitalgesellschaft gründen oder kann sich in einer bereits existierenden Firma als (Mit)Gesellschafter beteiligen. Als Besitzer eines Anteiles der Gesellschaft tritt nach Außen als ausländischer (strategischer) Investor und macht bei Kunden, Geschäftspartnern und Behörden den Eindruck von Seriosität und Professionalität. Sie gibt dem Unternehmen außerdem den Anstrich von Internationalität, im Exportgeschäft sicherlich ein zusätzlicher Vorteil.
Wenn die Tätigkeit nur durch die Niederlassung ausgeübt wird, hat die britische Mutter keine Pflichten gegenüber den britischen Behörden mit Ausnahme der Zusendung eines Annual Returns (jährlicher Statusbericht) dem britischen Handelsregister über die Verhältnisse in der Limited zur Aktualisierung der Angaben, was wir für Sie machen. Im Falle eines Gesellschafterwechsels in einer deutschen Kapitalgesellschaft kann man problemlos binnen 24 Stunden den Besitzer der Limited umtauschen oder einen neuen Shareholder eintragen und den Kosten- und Zeitaufwand mit dem deutschen Handelsregister sparen. |
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