Was muss man beachten?

Ich muss
•einen Sitz der Firma in UK haben, Steuererklärung und jährlichen Statusbericht abgeben

Ich kann
•ohne einer Zweigniederlassung unternehmen (nicht unbeschränkt)
•eigenen österreichischen Buchhalter für die Zweigniederlassun nutzen
•Bankkonten in Österreich führen
•Geschäftsführer werden auch wenn in Österreich gesperrt
•LTD als reine Beteiligungsfirma nutzen
•einen bereits in Österreich besetzten Namen wählen

Ich muss nicht
•nach England reisen
•einen Notar aussuchen
•UmSt. (VAT)-Anmeldung in England machen
•ein Konto in England führen
•für LTD bürgen

Ich darf nicht
•Anweisungen britischer Ämter ignorieren (es reicht Mit dem Sekretär kooperieren)