NUTZUNG

Limited & Co. KG (Österreich)

Die Limited & Co. KG ist, genauso wie die GmbH & Co. KG, eine Mischform aus einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft und setzt sich aus zwei Firmen zusammen: aus einer Limited und einer Kommanditgesellschaft (KG).

Zur Gründung sind mindestens ein Komplementär (Vollhafter) und ein Kommanditist (Teilhafter) notwendig. Bei einer Einmann - Limited & Co. KG ist der Alleingesellschafter der Limited auch der einzige Kommanditist.

Der Komplementär (Limited) haftet unbeschränkt für die KG. Der Kommanditist haftet dagegen nur in der Höhe seiner Einlage. Die Höhe der vom Kommanditisten zu erbringenden Hafteinlage ist keine Höhe festgesetzt. Die Einlage muss nur im Falle einer Insolvenz der KG erbracht werden.

Die KG muss in das österreichische Firmenbuch eingetragen. Die Limited & Co. KG unterliegt österreichischem Recht und wird nach österreichischem Handels- und Steuerrecht versteuert.

Versteuerung

Die KG selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch einkommensteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt. Es wird bloß der Gewinn der KG auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern direkt zugerechnet. Einkommensteuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil.

Für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung wird ein Dienstverhältnis zwischen Gesellschafter (Limited) und Gesellschaft nicht akzeptiert.

Die Gründung einer KG ist jedoch nur möglich, wenn das Unternehmen über den Umfang eines Kleingewerbes hinausgeht. Dies ist bei einem Netto-Jahresumsatz ab EUR 400.000,- der Fall.

Für österreichische Existenzgründer lohnt sich deswegen dieses Schema nicht