Was muss man beachten?

Ich muss
•einen Sitz der Firma in UK haben, Steuererklärung und jährlichen Statusbericht abgeben

Ich kann
•ohne einer Niederlassung unternehmen (nicht unbeschränkt)
•eigenen deutschen Buchhalter für die Niederlassung nutzen
•Bankkonten in Deutschland führen
•Geschäftsführer werden auch wenn in Deutschland gesperrt
•LTD als reine Beteiligungsfirma nutzen
•einen bereits in Deutschland besetzten Namen wählen

Ich muss nicht
•nach England reisen
•einen Notar aussuchen
•UmSt. (VAT)-Anmeldung in England machen
•ein Konto in England führen
•für LTD bürgen

Ich darf nicht
•Anweisungen britischer Ämter ignorieren (es reicht Mit dem Sekretär kooperieren)