In diesem Abschnitt

Zeitplan

Steueraspekte

Nationalität einer Gesellschaft

Steueraspekte

Limited

Einkommensteuer der Limited in Großbritannien

Der Satz für kleine Gewinne (Unternehmen mit Gewinnen unter 50.000 £) beträgt weiterhin 19 %.
Der Hauptsatz (Unternehmen mit Gewinnen über 250.000 £) beträgt derzeit 25 %.
Unternehmen mit Gewinnen zwischen £50.000 und £250.000 zahlen den Hauptsteuersatz, der durch eine marginale Entlastung reduziert wird.

VAT Anmeldung (MwSt.)

In Großbritannien beträgt ab 4. Januar 2011
der Grundsatz 20% meiste Güter und Dienstleistungen
reduzierter Satz 5% bestimmte Güter und Dienstleistungen, z.B. Kindersitze und Energien
Nullsatz 0% ausgenommene Güter und Dienstleistungen, z.B. Lebensmittel und Kinderkleidung

 Diese Steuer betrifft nur steuerpflichtige Lieferungen (taxable supplies) mit Lieferungsort in Großbritannien.
Sollte die Limited grenzüberschreitend tätig sein, kann sie aufgrund der 6. EU-Richtlinie die vereinfachte Buchung (Simplification method) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine gültige EU-Steuernummer (nicht deutsche, wenn tätig in Deutschland). Wir können Ihre Limited für VAT anmelden.
Eine Anmeldung zur deutschen MwSt. ist auch ohne Zweigniederlassung möglich (z.B. Lagerung oder Auslieferung von Gütern oder Waren). Das Finanzamt-Nord in Hannover ist dann für alle Limited Companies by Shares in Deutschland zuständig.

Zweigniederlassung

Doppelbesteuerungs-Abkommen D-UK: Territorialitätsprinzip bei Verwaltungssitz in Deutschland, d.h. deutsche Körperschaftssteuer. Anrechung ausländischer Körperschaftsteueranteile auf die deutsche KSt..

Sitzlandbesteuerung

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: Kommission schlägt “Sitzlandbesteuerung” für KMU vor
Durch eine von der Europäischen Kommission angenommene Mitteilung sollten die Mitgliedstaaten den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestatten, ihre zu versteuernden Unternehmensgewinne nach den Steuerregelungen des Landes zu ermitteln, in dem ihre Muttergesellschaft bzw. ihre Hauptverwaltung ansässig ist. Somit könnten KMU, die eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat gründen wollen, ihre Steuererklärung nach den ihnen vertrauten Steuerregelungen abgeben.

Quelle: Presseraum der Europäischen Kommission