Wie ist es möglich?

Das Unternehmensumfeld ist aber nicht mehr auf das österreichische Gebiet beschränkt. Der im EU-Vertrag (Art. 43 ff) verankerte Grundsatz der Niederlassungsfreiheit erlaubt einem Wirtschaftsbeteiligten (Person oder Unternehmen), eine Wirtschaftstätigkeit stabiler und kontinuierlicher Art und Weise in ein oder mehreren Mitgliedstaaten zu verfolgen, ohne unter diskriminierenden oder restriktiven Maßnahmen zu leiden.

Österreich garantiert dies im HGB und GmbHG..
Seit der Centros-Fall (EuGH-Urteil, C-212/97 vom 09.03.1999) dahingehend entschieden wurde, dass die Niederlassungsfreiheit auch darin besteht, eine Zweigniederlassung zu gründen, ohne einen Hauptsitz zu betreiben.

Was bedeutet es für Existezgründer

Die Niederlassungfreiheit innerhalb der EU ermöglicht östrreichischen Unternehmern, dass Sie aus der Konkurrenz verschiedener Rechtsystemen einzelner Mitgliederstaaten der EU profitierten können. Bei Firmengründung und -Änderung sind sie nicht mehr an die Unannehmlichkeiten, Verzögerung, Zeit- und Kostenaufwand aufgrund österreichischen Vorschriften und Bürokratie angewiesen. Jeder kann sich nunmehr in Europa der Gesellschaftsform bedienen, die einem am sinnträchtigsten erscheint.. Einsatz in Österreich finden Sie hier.

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