GRÜNDUNG

Limited und ihre Struktur
 
chessDank der schlanken Bürokratie Großbritanniens ist Gründung einer Limited billig, einfach, schnell und zügig. Es ist eine natürliche Person, der Direktor, als personelle Mindestanforderung zur Gründung einer Limited Company zu stellen. Außerdem ist ein Shareholder notwendig; dieser ist dem Gesellschafter gleichzustellen. Shareholder darf gleichzeitig auch Direktor sein.

 

 

 

SEKRETÄR
  • führt den Firmenregister
  • Kontakt des Handelsregisters
  • verfolgt Pflichten der Limited
  • verständigt sich mit dem Staat
  • übernimmt amtliche Post
  • keine Handlungsbefugnis
SHAREHOLDER
  • darf gleichzeitig auch Direktor oder Sekretär sein
  • besitzt mind. 1 Aktie
  • ist Gesellschafter der Limited
DIREKTOR
  • ist gesetzlicher Vertreter der Limited
  • repräsentiert Interesse der Limited
  • leitet die Limited

Limited muss ein registriertes Büro in Großbritannien haben, wo amtliche Post empfangen wird. Hier wird auch das Firmenregister geführt, das jedermann in den üblichen Öffnungszeiten zugängig sein muss. Wir bieten die Leistung des registrierten Büros und/oder des Sekretärs von unserem Secretary-Spezialist für diejenige Limited Companies, die keine Tätigkeit auf den britischen Inseln ausüben. Aus diesem Grund ist eigenes Büro nicht notwendig. Wenn Sie dieses Angebot ausnutzen, kann eine Limited nur eine Person gründen (Single member company)

Die Limited kann jeden beliebigen Namen tragen, sofern noch keine andere Gesellschaft unter dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Namen registriert ist. Namen, die Rechte anderer Personen verletzen sind nicht zulässig. Bestimmte Begriffe, wie z. B. Police, Bank, Queen etc. dürfen nur mit Genehmigung genutzt werden. Der Zusatz Limited oder Ltd. ist erforderlich, um auf die beschränkte Haftung hinzuweisen.

Die Höhe des Share Capital bzw. Nominal Capital (Aktienkapital oder Nominalkapital) wird von den Gesellschaftern im Memorandum of Association festgelegt. In der Regel beträgt das Share Capital einer Limited lediglich £1.000, obwohl auch nur £ 1 genügen würde. Der Shareholder haftet nur für die Einzahlung auf die von ihm gehaltenen Shares. Beträgt das Nominal Capital beispielsweise £1.000, sind aber nur zwei Shares über je £ 1 ausgegeben, haftet dieser im Misserfolgsfall nur mit £ 2, somit etwas weniger als € 3.

Eigentümer, die anonym bleiben wollen, können unsere Leistung nominee shareholder (als Aktionär vorgeschobener Strohmann) benutzen.

Zweck des Unternehmens wird als "jede Art von legalen Tätigkeiten" (all legal activities) formuliert, was gibt alle unternehmerische Freiheit in der Ausübung der Geschäfte. Bestimmte Einschränkung bezieht sich auf lizenzierte Tätigkeiten (Chemie, Inkassoinstitute, Apotheke…)